»Deutschlands Gesellschaft ist vielfältig – diese Vielfalt müssen die Polizeibehörden widerspiegeln, mit dieser Vielfalt müssen sie kompetent umgehen. Die Bemühungen, junge Menschen unterschiedlicher Herkunft für den Polizeiberuf zu gewinnen, müssen intensiviert werden.«
Deutscher Bundestag (Hg.): Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG, Drs.17/14600, 2013
In der sächsischen Polizei gibt es laut einer Hausarbeit an der Deutschen Hochschule der Polizei von 2018 »kaum Bewerber und Auszubildende mit Migrationshintergrund« – obwohl Sachsen das neue Bundesland mit dem größten Anteil an ausländischer Bevölkerung bzw. an Bürgern mit ausländischen Wurzeln war und ist. Von gut vier Millionen Einwohnern hatten 2017 etwa 7,47 % einen Migrationshintergrund, ca. 4,77 % waren Ausländer und davon wiederum 2,13 % EU-Bürger, für die Freizügigkeit auch im Hinblick auf Arbeitsuche gilt.
Susanne Heise: Kaum Bewerber und Auszubildende mit Migrationshintergrund in der sächsischen Polizei. Überlegungen im Hinblick auf das Eignungsauswahlverfahren. Hausarbeit an der Deutschen Hochschule der Polizei, Görlitz 2018
2017 hatten in Sachsen 144 (3,93 %) aller Bewerber für den Polizeidienst eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit und oder waren nicht in Deutschland geboren. Zum Auswahlverfahren zugelassen werden konnten 44 (1,20 %), von denen fünf (0,14 % aller Bewerber) die Ausbildung begannen. 24 der Getesteten bestanden den »Computertest« nicht, viele scheiterten am Diktat. Nur ein Bewerber erfüllte die sportlichen Anforderungen nicht, vier scheiterten im Gruppen- bzw. Einzelgespräch, fünf weitere sagten die Testteilnahme von sich aus ab oder erwiesen sich als polizeidienstuntauglich.
Für ein Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz waren 68 Bewerber nichtdeutsche Staatsangehörige und oder hatten keinen deutschen Geburtsort – also 2,87 % der Gesamtbewerber. Zum Auswahlverfahren wurden 19 (0,80 %) zugelassen, keiner begann das Studium 2017. Zwölf scheiterten am »Computertest« – drei davon hätten mit dem Ergebnis in der Laufbahngruppe 1.2 beginnen können, lehnten jedoch ab. Fünf bestanden den »Sporttest« nicht.
Ausländische Bewerber, die von vornherein nicht zur Teilnahme am Auswahlverfahren zugelassen wurden, hatten größtenteils eine andere als die erforderlichen Staatsangehörigkeiten (insbesondere Türkei, Ukraine, Russische Föderation, Marokko) oder erfüllten sonstige allgemeine Voraussetzungen (Schulabschluss, Körpergröße etc.) nicht.