»Hinweise für die Staatspolitische Bildung*« des Ministeriums für Innere Angelegenheite »Für den Schulungsgruppenleiter« vom 27. November 1989:
»Thema: Die umfassende Demokratisierung in unserem Lande – Konsequenzen für die Tätigkeit der Organe des Ministeriums für Innere Angelegenheiten
1. Auf welche grundlegenden demokratischen Entwicklungsprozesse in der DDR müssen wir uns in der Tätigkeit der Organe des MfIA einstellen?
- Die Führungsorgane und Mitarbeiter im MfIA sind gefordert, dem heutigen Demokratieverständnis in der Gesellschaft der DDR gerecht zu werden. Es ist ein Polizeiverständnis zu entwickeln, das dem Demokratieverständnis des Volkes entspricht. Das bisherige Selbstverständnis der Polizei unseres Landes ist dem administrativ-bürokratischen System geschuldet. Es geht einher mit einer Vorstellung über den Staat, die diesen wesentlich nur als das Instrument der Machtausübung der herrschenden Klasse begriff.
- Unsere Gesellschaft braucht ein an der Politik der Erneuerung orientiertes Selbstverständnis der Polizei. Die Arbeit des MfIA muß von Demokratie und Transparenz durchdrungen sein und zugleich ist durch die Organe des MfIA ein Beitrag zur Schaffung eines sozialistischen Rechtsstaates zu leisten. Die Überwindung des bisherigen zentralistisch-administrativen Systems und eine qualitative Erneuerung des Sozialismus in der DDR sind nur möglich, wenn der Staat zu einem Rechtsstaat ausgebaut wird, der von den Grund- und Menschenrechten ausgeht, in dem das Volk der Souverän ist.
- Es geht um die tatsächliche juristische Garantie aller Grund- und Menschenrechte in ihrer Einheit und wechselseitigen Bedingtheit politischer und ziviler, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, die auf der Grundlage von Gesetzen als subjektive Rechte ausgestaltet werden, d. h. für den Bürger auf dem Rechtswege durchsetzbar sind.
- Die Gesellschaft muß umfassend auf der Grundlage des Rechts organisiert werden. Das Gesetz muß die Priorität im System der rechtlichen Normen erhalten. Uneingeschränkt ist die Gleichheit aller Bürger vor dem Recht zu gewährleisten. Die staatliche Macht muß tatsächlich in den Händen der Volksvertretungen konzentriert werden. Das setzt voraus, Partei und Staat zu trennen.«